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      pubsub.blastersklan.com / omgubuntu · 13:25 edit

    With Ubuntu 24.04 LTS released and a long weekend upon us you might be planning to upgrade an existing Ubuntu install to the latest version. But don’t. For one, “officially” you can’t since Ubuntu 24.04 LTS upgrades are not yet enabled, neither from Ubuntu 23.10 nor 22.04 LTS. But that doesn’t stop us folks from upgrading manually. They hear that a new version of Ubuntu is out and stable, they don’t fancy the faff of a fresh install, and they don’t want to wait for the “new version available” upgrade prompt to appear on their desktop. So they go to […]

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      pubsub.blastersklan.com / omgubuntu · 01:26 edit

    Arriving alongside the main Ubuntu 24.04 LTS release are new versions of the official Ubuntu flavours, including Kubuntu, Xubuntu, and Ubuntu Cinnamon. What follows is a concise, top-level overview of the key new features and changes in some of the most popular Ubuntu flavours, plus the relevant downloads links to snag an ISO need should be tempted into trying a few flavors first-hand. Unless otherwise noted, all flavours share the same foundational footprint as the main release, e.g., Linux kernel, graphics drivers, tooling, etc. But some fears, like the Flutter-based OS installer and the snap-centric App Center aren’t used in […]

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      New Book Coming This Fall!

      comics.movim.eu / PoorlyDrawnLines · 3 days ago - 15:26

    New book coming this Fall! Pre-order today. Featuring over 200 pages—including 32 pages of brand new comics—Hope it All Works Out! contains all your favorite Mouse and friends comics, along with a selection of my best material from the past few years. In stores September 24!

    Pre-order here: https://www.simonandschuster.com/books/Hope-It-All-Works-Out!/Reza-Farazmand/9781524893897

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      pubsub.blastersklan.com / omgubuntu · 3 days ago - 15:16 edit

    Next time you stop by the Flathub website you will notice it’s had a bit of a revamp. The latest UI refresh lands a year after its last big redesign and builds on that look by adding new on-page features. These changes make it easier for Linux users to find the apps they are looking for and come across new software they might not have heard of. — That is unless they regularly read sites like mine, eh 😉. You can’t fail the spot the changes, either. The Flathub homepage is topped by a new banner slider (updated weekly) which […]

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      pubsub.blastersklan.com / omgubuntu · 4 days ago - 18:42 edit

    Using Linux on a 64-bit ARM device and longing to use Firefox Nightly builds? Well, you’re in luck — Mozilla has finally made ARM64 Linux builds available to download. As I understand it most Linux distributions that support ARM64/AArch64 offer a native ARM version of Firefox in their repos (in Ubuntu that’s via snap) though some Linux ARM distros only offer Firefox ESR, which is a long-term support version lacking newer features. It’s not been possible to get Firefox for ARM64 directly from Mozilla itself. But that’s changing. When Mozilla launched its own APT repo bringing DEB versions of Firefox […]

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      pubsub.blastersklan.com / omgubuntu · 4 days ago - 15:10 edit

    audacity on ubuntu stock imageA new version of Audacity, a popular open-source audio workstation, is available to download. Audacity 3.5 introduces major new features and improvements, fixes a number of issues in earlier builds, and removes a number of older, less-used options. The headline addition is sure to be the new cloud-saving feature. This allows users to save Audacity projects to the audio.com website (requires a signup), permitting projects to be accessed from different devices, and enabling sharing and collaboration. And, arguably more important, it acts as a versioned backup. If something goes wrong with a project you can restore an earlier version — […]

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      LDA Brandenburg: Landesbeauftragte veröffentlicht Tätigkeitsbericht Datenschutz 2023

      news.movim.eu / Datenschutz · 4 days ago - 08:28 · 12 minutes

    Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

    Heute überreicht die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, der Vizepräsidentin des Landtages Brandenburg, Frau Barbara Richstein, den Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für das Jahr 2023.

    Die Datenschutzbeauftragte befasste sich angesichts der zu erwartenden europäischen KI-Verordnung ausführlich mit Fragen der Künstlichen Intelligenz (A I 1.1, Seite 13). Zunächst traten wir mit einer Umfrage an ausgewählte brandenburgische Unternehmen heran. Ziel war es, die Verantwortlichen für einen datenschutzkonformen Umgang mit KI-Systemen zu sensibilisieren. Im Ergebnis stellten wir zwar fest, dass die kontaktierten Unternehmen noch keine personenbezogenen Daten mittels KI verarbeiten, dies jedoch für die Zukunft nicht ausschlossen. Eine Umfrage der Landesbeauftragten bei den kommunalen Spitzenverbänden ergab, dass es dort lediglich erste Pilotprojekte gibt – etwa zur Verwendung von Chatbots in der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern. Außerdem konnte unsere Behörde wesentliche datenschutzrechtliche Aspekte in die Diskussion einer Landesstrategie zur künstlichen Intelligenz einbringen.

    Unter brandenburgischer Beteiligung forderten die europäischen und deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden das Unternehmen OpenAI auf, einzelne Fragen zu seinem Produkt ChatGPT zu beantworten (A I 1.2, Seite 17). Zwar ist die Auswertung der Antworten noch nicht abgeschlossen, doch zeigt sich, vor welchen Herausforderungen generative KI-Systeme in Bezug auf den Datenschutz stehen. Beispielsweise müssen sie „trainiert“ werden – mit Daten, die durchaus auch einen Personenbezug aufweisen können. Personenbezogene Bewertungen der generierten Texte fließen zudem in die Weiterentwicklung der Systeme ein. Auch stellt sich die Frage, wie transparent die Datenverarbeitung gestaltet ist und wie ChatGPT mit den Daten Minderjähriger umgeht. Dagmar Hartge:

    Künstliche Intelligenz bietet große Chancen, stellt Unternehmen und Verwaltungen aber auch vor enorme Herausforderungen. Wer sie einsetzt, muss die Risiken der Datenverarbeitung einschätzen können und darüber informieren, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das wiederum setzt voraus, dass die eingesetzten Produkte ihrerseits transparent und datenschutzgerecht gestaltet sind.

    Inzwischen ist es ein Dauerbrenner: der Streit um die Vereinbarkeit des Betriebs von Facebook-Fanpages durch öffentliche Stellen mit dem Datenschutzrecht (A I 3, Seite 37). In enger Abstimmung mit anderen Aufsichtsbehörden führte die Landesbeauftragte in einem Musterverfahren eine Anhörung der Staatskanzlei des Landes Brandenburg durch. Ziel war eine Unterlassungsverfügung, also die Weisung an die Landesregierung, Facebook-Fanpages abzuschalten. Zwischenzeitlich hatte der Europäische Gerichtshof die Argumente der Datenschutzaufsichtsbehörden zusätzlich noch gestützt: Er sah außerhalb einer wirksamen Einwilligung der Besucherinnen bzw. Besucher keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Betrieb von Fanpages. Zudem erschwerte das Urteil die von Facebook versuchte Umgehung von Datenschutzrechten betroffener Personen. Erst reagierte der Mutterkonzern Meta auf dieses Urteil, indem er neben dem werbefinanzierten Angebot noch ein werbefreies Bezahlabonnement anbot. Zum Jahresende änderte Meta zusätzlich seine Cookie-Richtlinie und informiert seitdem konkret über die Verarbeitung personenbezogener Nutzerdaten beim Einsatz von Cookies auf Fanpages. Da sich unsere Anhörung maßgeblich auf diesen Aspekt gestützt hatte, entschied die Landesbeauftragte, das Verfahren bis zur Analyse der neuen Richtlinie auszusetzen.

    Im vergangenen Jahr verhängte die Bußgeldstelle der Landesbeauftragten in 10 Fällen ein Bußgeld wegen festgestellter datenschutzrechtlicher Verstöße. Die Gesamtsumme der festgesetzten Bußgelder betrug knapp 13.900 Euro (A VI 5.2, Seite 115).

    Das höchste Bußgeld verhängte die Landesbeauftragte gegen ein Lebensmittelgeschäft, dessen Geschäftsführer im Pausenraum eine Tabelle mit den Krankheitstagen der namentlich genannten Beschäftigten aufgehängt hatte (A II 6.1, Seite 55). Zu entnehmen war ihr, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund eigener Krankheit oder einer Erkrankung des Kindes nicht zur Arbeit hatten erscheinen können bzw. wer sich zum Ende einer Erkrankung im sogenannten Hamburger Modell befunden hatte. Von diesen Angaben waren 40 Beschäftigte betroffen. Die Tabelle hing vier Wochen aus. Neben den Beschäftigten hatten auch Dritte, z. B. Lieferdienste, Zugang zu den Daten. Die Offenlegung der Gesundheitsdaten sollte, so der Geschäftsführer, vor dem Hintergrund der schlechten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens verdeutlichen, dass ein hoher Krankenstand dem Unternehmen schade. Ein legitimer Zweck war dies nicht; der Verstoß gegen das Datenschutzrecht war vielmehr offensichtlich.

    Im vergangenen Jahr erhielten wir auffällig viele Meldungen über unbefugte Datenabfragen in Krankenhäusern (A II 6.2, Seite 56). In zwei Fällen verhängte die Landesbeauftragte ein Bußgeld gegen Beschäftigte, die sich aus reiner Neugier und ohne dienstlichen Grund für den Krankheitsverlauf ihrer Kolleginnen interessierten. Durch die Zugriffe wurden besonders geschützte Gesundheitsdaten der betroffenen Mitarbeiterinnen offenbart: Arztbriefe, Laborergebnisse sowie Berichte über Behandlungen oder Operationen. Solche Verstöße sind in hohem Maß geeignet, das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit des Umgangs mit Gesundheitsdaten in Krankenhäusern zu beeinträchtigen, und waren deshalb zu sanktionieren.

    Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Datenschutzbeschwerden (A VI 1, Seite 107) auf hohem Niveau stabilisiert – 2022: 1.379 Beschwerden, 2023: 1.336 Beschwerden. Beschwerden über Videoüberwachung stellten einen zunehmenden Anteil an der Gesamtzahl der Beschwerden dar – 2022: 264 Beschwerden, 2023: 365 Beschwerden (A VI 3, Seite 108). Die teilweise intensiven und auch in Fällen umfangreicher Videoüberwachung stets auf die einzelnen Kameras ausgerichteten Prüfungen steigen bereits über viele Jahre kontinuierlich an und binden die personellen Kapazitäten der Landesbeauftragten in erheblichem Maße.

    Unsere Behörde bearbeitete gleich mehrere Beschwerden über Videokameras in Ferienwohnanlagen (A II 2, Seite 43). In einem Fall kassierte der Verantwortliche eine Verwarnung. Zwar erfassten seine Kameras keine Innenräume der Wohnungen, sehr wohl aber gemeinschaftlich genutzte Bereiche. Er nannte gleich ein ganzes Potpourri an Gründen – von der Wahrnehmung des Hausrechts über den Eigentumsschutz bis hin zur Vorbeugung gegen Lärmbelästigung. Eine Erforderlichkeit für den Kameraeinsatz bestand jedoch nicht. Für alle angegebenen Zwecke wären mildere, weniger eingriffsintensive Maßnahmen möglich gewesen. Das Interesse der Feriengäste, sich unbeobachtet – und beispielsweise am Pool auch leicht bekleidet – zu entspannen, überwog zudem das Interesse des Vermieters an der Videoüberwachung.

    Wer in Potsdam einen Antrag auf Parkerleichterung für Personen mit einer Schwerbehinderung stellen wollte, erlebte im vergangenen Jahr ein blaues Wunder (A II 5, Seite 52). Sowohl durch Medienberichte als auch durch Beschwerden betroffener Personen wurden wir darauf aufmerksam, dass die städtische Fahrerlaubnisbehörde solche Anlässe umfangreich nutzte, um die Fahreignung der Antragstellerinnen und Antragsteller zu überprüfen. Erstaunlich war dies schon allein deshalb, weil eine gesetzliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde für Anträge auf Parkerleichterung gar nicht besteht; zuständig ist die untere Straßenverkehrsbehörde. Somit fehlte auch die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Zudem unterstellte die Behörde die mangelnde Fahreignung pauschal und forderte umfassende gesundheitliche Gutachten an – nur, weil die Betroffenen einen Schwerbehindertenausweis hatten. Ähnlich ging die Landeshauptstadt Potsdam bei dem eigentlich rein formalen Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen EU-Kartenführerschein vor. Mehrere Verfahren führten zu einem Entzug der Fahrerlaubnis oder bewirkten einen freiwilligen Verzicht. Vor dem Hintergrund des besonderen Schutzbedarfs der Gesundheitsdaten hat die Landesbeauftragte gegenüber der Stadtverwaltung im Ergebnis eine Verwarnung ausgesprochen. Dagmar Hartge:

    Natürlich muss die Stadtverwaltung die Fahreignung von Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhabern prüfen, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die eine Verkehrsgefährdung beim Führen eines Kraftfahrzeugs erwarten lassen. Dass jemand einen Schwerbehindertenausweis besitzt, ist jedoch definitiv keine solche Tatsache. Ich erwarte, dass die Landeshauptstadt Potsdam die richtigen Konsequenzen aus der unzulässigen und diskriminierenden Verarbeitung von Gesundheitsdaten zieht und das Verfahren grundlegend ändert.

    Neben der Bearbeitung individueller Beschwerden über den Einsatz von Cookies auf Webseiten wählten wir etwa 50 Webpräsenzen für eine anlassunabhängige Prüfung aus (A III 2, Seite 64). In der Regel handelte es sich um Seiten, die für touristische Angebote, Sehenswürdigkeiten und Freizeitaktivitäten in Brandenburg werben. Uns hat interessiert, wie dort Cookies bzw. Drittdienste eingebunden wurden, ob die Nutzerinnen und Nutzer korrekt hierüber informiert wurden und ob sie die Möglichkeit hatten, rechtskonform in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten einzuwilligen. Bei knapp der Hälfte der geprüften Webseiten stellten wir erfreulicherweise keine Mängel fest. Die übrigen Befunde reichten von unzureichenden Datenschutzerklärungen über die fragwürdige Gestaltung des Cookie-Banners bis zum nicht datenschutzgerechten Einsatz von Analysesoftware. Im Ergebnis haben wir die jeweiligen Verantwortlichen über die datenschutzrechtlichen Anforderungen informiert und sie aufgefordert, die Mängel zu beseitigen.

    Einen erneuten Angriff auf die IT-Infrastruktur der Landeshauptstadt Potsdam im Dezember 2022 nahm die Landesbeauftragte zum Anlass, zu überprüfen, ob die Stadtverwaltung aus dem vorangegangenen Vorfall die richtigen Konsequenzen gezogen hatte (A III 3, Seite 67). Wir forderten die einschlägigen Dokumentationen an – mit ernüchterndem Ergebnis. Unter anderem fehlte ein gültiges Datenschutz- und Informationssicherheitskonzept. Ein solches Konzept dokumentiert geeignete und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Risiken der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Betroffenen zu minimieren. Es handelt sich also keineswegs um eine Formsache, sondern um ein wesentliches Instrument des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Gleiches gilt für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Zeitpläne und Fristen, welche die Stadtverwaltung sich selbst gesetzt hatte, um uns über den Fortschritt der Erstellung dieser Dokumentationen zu informieren, hielt sie nicht ein. Letztlich waren auch die Verantwortlichkeiten innerhalb der Behörde ungeklärt. Bis zum heutigen Tag hat sie gesetzlich geforderte Unterlagen nicht vorgelegt. Die Landesbeauftragte hat mittlerweile eine Verwarnung ausgesprochen, bleibt mit der Stadtverwaltung aber im Austausch, bis die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen. Dagmar Hartge:

    An den andauernden Versäumnissen gibt es nichts zu beschönigen: Die IT-Sicherheitsvorfälle in der Potsdamer Stadtverwaltung verdeutlichen, wie dringend sie ein systematisches IT-Sicherheitsmanagement benötigt. Diesen Herausforderungen muss sich die Landeshauptstadt endlich stellen. Dass sowohl die IT-Sicherheit als auch der Datenschutz wichtige Führungsaufgaben sind, darf keine bloße Floskel bleiben.

    Im Frühjahr vergangenen Jahres schlug das Datenleck bei einem Fahrzeughersteller in der Medienberichterstattung hohe Wellen (A IV 1, Seite 71). Ein Hinweisgeber hatte uns umfangreiche Dateien zur Verfügung gestellt, die unter anderem sensible Personaldaten beinhalteten. Der umfangreiche Datenbestand sei für nicht zuständige Beschäftigte abrufbar gewesen; er enthielt Angaben zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns aus Deutschland, anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und darüber hinaus. Die Authentizität der Daten vorausgesetzt, handelte es sich eindeutig um eine grenzüberschreitende Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht für solche Fälle vor, dass die Aufsichtsbehörde am europäischen Hauptsitz des Unternehmens die Federführung bei der Bearbeitung innehat. Sie arbeitet mit anderen Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union zusammen, um eine einheitliche datenschutzrechtliche Bewertung vorzunehmen. Aufgrund des europäischen Hauptsitzes des Unternehmens in den Niederlanden übernahmen unsere Kolleginnen und Kollegen in Den Haag die weiteren Ermittlungen. Das Unternehmen meldete den Fall zwischenzeitlich als Datenschutzverletzung, informierte die betroffenen Beschäftigten und offerierte seine Unterstützung, um einen möglichen Identitätsmissbrauch zu verhindern. Die Auswertung durch die nunmehr zuständige niederländische Datenschutzaufsichtsbehörde ist noch nicht abgeschlossen. Bei der datenschutzrechtlichen Bewertung des Ergebnisses wird sich die Landesbeauftragte im Rahmen des europäischen Verfahrens einbringen.

    Ein Unternehmen fiel einem Ransomware-Angriff (A IV 3, Seite 76) zum Opfer. Es meldete uns den Vorfall als Datenschutzverletzung. Sein gesamtes IT-System war durch das Schadprogramm verschlüsselt und das letzte Backup der Daten gelöscht worden. Zudem verzeichnete es einen enormen Datenabfluss. Vom Vorfall betroffen waren die personenbezogenen Daten der Beschäftigten, der Kundinnen und Kunden sowie der Aktionärinnen und Aktionäre. Später teilte uns das Unternehmen jedoch mit, dass von ihm getroffene Sicherheitsmaßnahmen bewirkt hätten, dass personenbezogene Daten doch nicht von allen Servern abgeflossen seien. Den genauen Hergang konnten wir nicht mehr nachvollziehen und beließen es daher bei Hinweisen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen. Eine Prüfung der IT-Systeme vor Ort behält sich die Landesbeauftragte vor.

    Immer wieder ist der Verlust personenbezogener Daten bei Transport und Aufbewahrung zu beklagen. Besonders kritisch wird die Sache vor allem, wenn es um Gesundheitsdaten geht (A IV 4, Seite 78). Dazu erhielten wir im vergangenen Jahr eine Reihe von Meldungen über Datenschutzverletzungen: Beispielsweise vergaß eine Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes ihren Rucksack mit den Leistungsnachweisen zur Pflegetätigkeit an der Straßenbahnhaltestelle. Eine Psychotherapeutin ließ eine Patientenakte in einem Nahverkehrsbus liegen. Schließlich kam der USB-Stick eines Vereins zur Betreuung von Wohngruppen für Menschen mit Behinderung abhanden. Darauf waren Datensätze zu Bewohnerinnen und Bewohnern mit der für das Sozialamt erstellten Beschreibung ihrer Entwicklung gespeichert. Diese Fälle zeigen, dass der sorgsame Umgang mit Gesundheitsdaten von grundlegender Bedeutung für den Datenschutz ist. Die Sensibilisierung der Beschäftigten, eine Verschlüsselung der Daten sowie – im Rahmen der Meldung der entstandenen Datenschutzverletzung – die Information der betroffenen Personen sind unverzichtbar.

    Immer wieder bietet die E-Mail-Kommunikation der Verwaltungen und Unternehmen Anlässe, die Verantwortlichen für den sicheren und datenschutzgerechten Einsatz dieses Kommunikationsmittels zu sensibilisieren (A V 1, Seite 87). Sie müssen die Risiken, die sich bei dem Transport und der Weiterverarbeitung von E-Mails ergeben, durch geeignete und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen mindern. Werden gezielt personenbezogene Daten ausgetauscht, bietet die Transportverschlüsselung einen ausreichenden Basisschutz gegen passives Belauschen des Datenverkehrs. Für Nachrichten, die sensible Daten enthalten, bedarf es entsprechend dem Risiko für die betroffenen Personen neben einer qualifizierten Transportverschlüsselung zusätzlich einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Im Falle eines hohen Risikos sind speziell gesicherte kryptografische Verfahren zu verwenden. Entscheidend ist, dass diese Sicherheitsmaßnahmen auf beiden Seiten getroffen werden, also sowohl beim Versand als auch beim Empfang der E-Mails. Dies wird allerdings oft zu wenig beachtet. Unsere Erfahrung sowie Beschwerden auf diesem Gebiet nutzen wir, um die Umsetzung angemessener Maßnahmen zum Schutz der E-Mail-Kommunikation gerade im Falle sensibler Daten einzufordern.

    Das Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt setzt die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats um (B 1, Seite 121). Dadurch erhält die Polizei neue Befugnisse, potenzielle Opfer häuslicher Gewalt zu schützen. Im Gesetzgebungsprozess hat die Landesbeauftragte ausführlich Stellung genommen. Für die Einführung der sehr eingriffsintensiven elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) – eine Kernregelung des Gesetzes in „Hochrisikofällen“ – fehlten uns Nachweise, dass diese Maßnahme das Risiko erneuter Straftaten überhaupt wirksam mindert. In diesem Zusammenhang kritisierten wir zudem die aus unserer Sicht viel zu offen formulierten Voraussetzungen für die elektronische Aufenthaltsüberwachung. Dagmar Hartge:

    Die elektronische Fußfessel gab es bislang nur für verurteilte Straftäterinnen und Straftäter. Dass sie nun auch auf Verdachtsfälle ausgeweitet wird, ist allein schon kritikwürdig. Hier lässt sich kaum eine solide Gefahrenprognose abgeben. Zudem halte ich es für unrealistisch anzunehmen, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung Gewalttaten gegen Frauen verhindert.

    Zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr führt die Polizei Kriminalakten zu einzelnen Personen – zu Verdächtigen, Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens oder Verurteilten, aber auch zu gesuchten, vermissten oder gefährdeten Personen. Die Landesbeauftragte führte im vergangenen Jahr eine stichprobenartige Kontrolle personengebundener und ermittlungsunterstützender Hinweise in den Kriminalakten durch (B 4, Seite 130). Dabei stellte sie gravierende Dokumentationsmängel fest, beispielsweise fehlten häufig die Abwägungen, die Rückschlüsse auf die Gründe der Dateneintragungen zugelassen hätten. Positiv stellten wir fest, dass die Aussonderungsprüffristen überwiegend auf den Einzelfall abgestimmt waren.

    In einem Beschwerdefall stellte sich heraus, dass der Zentraldienst der Polizei im Zusammenhang mit der Verfolgung einer Geschwindigkeitsübertretung das komplette Ergebnis des Abrufs personenbezogener Daten aus der Elektronischen Einwohnerakte gespeichert hatte (B 5, Seite 134). Die aus technischen Gründen beim Abruf stets mit übermittelten, jedoch nicht relevanten personenbezogenen Daten – in diesem Fall ging es um die alte Wohnanschrift der Ehefrau des Beschwerdeführers sowie dessen Waffenerlaubnis – dürfen jedoch nicht in die Verfahrensakte aufgenommen werden. Das Polizeipräsidium hat den Fall zum Anlass genommen, die Beschäftigten zu sensibilisieren. Die Anforderungen an die Dokumentation sollen künftig fester Bestandteil der dienstlichen Belehrung sein.

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      Bilaterales Treffen zwischen BfDI und Garante

      news.movim.eu / Datenschutz · 4 days ago - 07:35 · 1 minute

    Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 22.04.2024

    Die italienische Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Garante) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) haben sich vom 18. bis 20. April in der Accademia Konrad Adenauer am Comer See getroffen.

    Im Mittelpunkt der Besprechung standen verschiedene Themen: Von der Förderung von Aktivitäten und der Kooperation auf der Ebene des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) bis hin zu engeren Formen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Aufsichtsbehörden in den verschiedenen europäischen und internationalen Arbeitsgruppen.

    Die beiden Behörden tauschten sich außerdem zur Tagesordnung des G7-Datenschutztreffens im Oktober 2024 in Italien aus. An dieser von der Garante organisierten Veranstaltung werden die Datenschutzbehörden der wichtigsten Industrieländer in der westlichen Welt teilnehmen.

    Im Fokus standen außerdem die datenschutzrechtlichen Möglichkeiten zum Schutz von Minderjährigen – eine Debatte, die nicht mehr verschoben werden kann. Garante und BfDI konzentrieren sich auf die Frage, in welchen Fällen wirksame Mechanismen zur Altersüberprüfung installiert werden können und welche Anforderungen sie erfüllen müssen.

    Ein ganzer Arbeitstag war der Untersuchung der neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI) gewidmet. Dabei wurde auch über die künftige Rolle der Datenschutzbehörden diskutiert, die unabhängig von den Entscheidungen im Zusammenhang mit der KI-Verordnung weiterhin eine zentrale Rolle spielen werden. Dieses gilt auch und vor allem bei der Anwendung der Bestimmungen der DSGVO auf diese Technologien.

    Schließlich wurde die kürzlich vom EDSA abgegebene Stellungnahme zum Thema „pay or consent“ diskutiert. Garante und BfDI beschlossen im Hinblick auf die in Kürze anstehenden weiteren Arbeiten zu diesem Thema, einen engen Austausch im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Leitlinien einzugehen.

    BfDI und Garante wollen zukünftig weitere bilaterale Treffen durchführen, um den direkten Austausch zu stärken.

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      13. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt – Interdisziplinärer Austausch mit Rekordteilnehmerzahl

      news.movim.eu / Datenschutz · 4 days ago - 04:56 · 3 minutes

    Gemeinsame Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz , des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer vom 19.04.2024

    Mit der Rekordteilnahmezahl von rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ging am 19. April 2024 das 13. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt zu Ende. Zwei Tage lang hatten Expertinnen und Experten beleuchtet, wie Künstliche Intelligenz die Digitalisierung der Verwaltung beeinflussen kann – aktuell und zukünftig. Juristische Überlegungen, insbesondere zur KI-Verordnung, spielten dabei ebenso eine Rolle wie technische und gesellschaftliche Aspekte. Die etablierte Fachtagung wird von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften gemeinsam mit den Landesdatenschutzbeauftragten aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Digitalisierung und Transformation veranstaltet.

    „Wir haben zwei überaus ertragreiche Tage mit hervorragenden Referentinnen und Referenten erlebt. Innerhalb des hochdynamischen Themenfelds der Künstlichen Intelligenz haben die Vortragenden aktuelle theoretische und praktische Ansätze zur Diskussion gestellt. Mich als Veranstalter hat wieder einmal die hohe Qualität der Fragen und Gespräche beeindruckt, die sich im Dialog mit dem Publikum hier in Speyer immer wieder entwickelt hat. Man lernt hier mit- und voneinander und es macht richtig Spaß. Das ist ein klare und von den Teilnehmenden von Jahr zu Jahr geschätzte Stärke der Veranstaltung, die sich fest als Fachforum für Digitalisierung und Datenschutz etabliert hat“, resümiert Prof. Dr. Dieter Kugelmann , Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.

    Der baden-württembergische Landesbeauftragte Prof. Dr. Tobias Keber sagt: „Wir müssen über den Einsatz von KI gesellschaftlich entscheiden, dafür benötigen wir möglichst das Wissen von Fachleuten aus unterschiedlichen Disziplinen. Das gilt umso mehr, wenn wir KI in staatlichen Stellen nutzen wollen. Wir freuen uns, dass so viele herausragende Expertinnen und Experten mit ihren Vorträgen und in Diskussionsrunden einen internationalen und interdisziplinären Blick auf das Mega-Thema Künstliche Intelligenz ermöglicht haben. Die Veranstaltung mit so vielen Teilnehmenden wie nie zuvor war ein großer Erfolg.“

    „Die Saat des Speyerer Forums zur digitalen Lebenswelt ist auch in diesem Jahr sehr gut aufgegangen“, ergänzt Prof. Dr. Mario Martini . „Darüber freuen wir uns nicht nur als Veranstalter, sondern auch als wissenschaftliche Einrichtung, die sich dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis verschrieben sieht.“

    Das Feld der Referentinnen und Referenten war international und fachübergreifend besetzt. Einleitend stellte Laura Jugel, Legal Officer der EU-Kommission, die Architektur der europäischen KI-Verordnung vor. Liliane Obrecht von der Universität Basel sprach über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung der Schweiz. Dr. Clara Iglesias Keller vom Berliner Wissenschaftszentrum für Sozialforschung stellte die Frage nach der Vereinbarkeit von KI und Demokratie. Björn Beck, Leiter des Innovationslabors der baden-württembergischen Landesregierung, gab Einblick in das bereits von öffentlichen Stellen praktisch angewendete Pilot-Projekt F13. Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, diskutierte im Anschluss daran datenschutzrechtliche Aspekte des Pilotprojektes. s. Dr. Fedor Ruhose, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Digitalisierung und Transformation Rheinland-Pfalz, erörterte die Chancen und Folgen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz aus Regierungsperspektive.

    Den zweiten Forumstag grundierte Prof. Dr. Michael Gertz vom Institut für Informatik der Universität Heidelberg mit einer instruktiven und differenzierenden Präsentation der technischen Prinzipien und konkreter juristischer Anwendungsfelder sogenannter Large Language Models wie ChatGPT. Prof. Dr. Johannes Caspar, ehemaliger Hamburgischer Datenschutzbeauftragter, beleuchtete die europäische KI-Verordnung und erörterte die vertiefende Frage: „Effizienzrevolution frisst Rechtsstaatlichkeit?“ Bianca Kastl, IT-Entwicklerin und Akteurin im Innovationsverbund öffentliche Gesundheit, machte die zivilgesellschaftliche Sicht auf die Verwaltungsdigitalisierung stark. Juniorprofessorin Dr. Lea Kumkar von der Universität Trier stellte schließlich Erkenntnisse zu den Risiken und der Regulierung von mithilfe von KI gefälschten Bildern und Videos vor.

    Das Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt fand zum 13. Mal an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften statt. Mit rund 200 Teilnehmenden – davon 80 vor Ort in Speyer sowie 120 Teilnehmenden im virtuellen Raum – war die Veranstaltung so stark besucht wie nie zuvor.

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